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junge welt, Markus Bernhardt
Rechte Gewalt: Beratungsstellen fordern Erhöhung der finanziellen Unterstützung, um Arbeit weiterhin gewährleisten zu können
Nachdem die zuständigen Behörden schon für das Jahr 2015 eine Verdoppelung von neofaschistisch und rassistisch motivierter Gewalt ausgemacht haben, zeichnet sich für das laufende Jahr ebenfalls ein drastischer Anstieg ab. Das Ausmaß rechter und rassistischer Gewalt im Jahr 2016 sei »dramatisch hoch«, warnt nun auch der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) in einer Ende der vergangenen Woche veröffentlichten Stellungnahme. Der VBRG war im September 2014 gegründet worden, um die bestehenden Opferberatungsstellen zu vernetzen und sich in der Öffentlichkeit für den Schutz und die Rechte von Betroffenen stark zu machen.

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Mopo, von Sandra Schäfer (24.10.16)

Mit mehreren Stichen in den Rücken wurde Victor E. (16) am vorletzten Wochenende an der Kennedybrücke getötet. Die Polizei hat keine echte Spur zum Täter. Doch in den sozialen Netzwerken kursieren bundesweit bereits rechte Verschwörungs-Theorien: Der Täter soll ein Migrant sein und die „Lügenpresse“ verschweige es. Die Hamburger AfD wollte den Tod des Jugendlichen sogar für eine Lichterkette instrumentalisieren.

Der Fall gibt der Polizei nach wie vor Rätsel auf. Offenbar haben sich Täter und Opfer nicht gekannt. Die Freundin, die bei dem Angriff neben Victor saß, beschreibt den Täter als „südländisch“. „Ein Phantombild konnten wir von ihm nicht erstellen, da der Angriff von hinten erfolgte und sie seine Gesichtszüge so nicht beschreiben konnte“, so Heike Uhde von der Polizeipressestelle.

Im Netz schlugen die Wellen hoch, eine Schlagzeile dort lautete: „ZDF-Nachrichtensendung verweigert Berichterstattung, weil Mörder ein Migrant war.“ Tatsächlich hatten „Tagesschau“ und „heute“ nicht berichtet – weil sie nie über jeden einzelnen Mordfall, der in Deutschland passiert, berichten.

Auch die AfD im Bezirk Mitte spricht vom „Verschweigen“ in den Medien. Dabei hatten die Hamburger Zeitungen und Sender mehrfach berichtet. Die AfD wollte am Sonntag sogar zu einer Lichterkette für Victor E. unter der Kennedybrücke aufrufen – ohne es mit den Eltern des Opfers abzusprechen! „Wo bleibt die Lichterkette der Gutmenschen? Ach ja, es war ja nur ein Jugendlicher, der von einem Südländer angegriffen wurde“, heißt es in dem Aufruf der AfD-Abgeordneten Nicole Jordan.

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www.welt.de

Unbekannte haben in der Nacht zu Montag eine Installation des Journalisten und Künstlers Michel Abdollahi an den Marco Polo Terrassen in der HafenCity angezündet. Der Moderator, der für seine Beiträge zum Thema Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit bereits mehrfach ausgezeichnet wurde, hatte den überdimensionalen Schwamm als Symbol gegen Rassismus aufgestellt – die Installation solle Rechtspopulismus und Hetze wegputzen, so der Künstler. „Der Schwamm wurde gestern Nacht Opfer eines Brandanschlags. Es wird eine politisch motivierte Tat vermutet“, schreibt Michel Abdollahi bei Twitter. Der Staatsschutz ermittelt.

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil - 12 Ca 348/15 
rechtsindex.de/arbeitsrecht

Nach Streitigkeiten auf einer Betriebsversammlung ging der Mitarbeiter zum Betriebsratvorsitzenden, streckte die rechte Hand zum Hitlergruß aus und sagte "Du bist ein heil, du Nazi!". Seine fristlose Kündigung verteidigte der Mitarbeiter u.a. damit, dass er Türke sei und kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne. Mit Erfolg?

Der Sachverhalt

In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg streiten der Kläger und die Arbeitgeberin über die fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 2009 als Transportfahrer tätig. Dabei ist die Beklagte im Bereich der Patiententransporte tätig. Die Beklagte ist der Auffassung, der Hitlergruß stelle einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamburg (Urteil, Az. 12 Ca 348/15) beendete die außerordentliche Kündigung der Beklagten das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Armes stellt aus Sicht der erkennenden Kammer einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB dar.

Hitlergruß ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen

Diese Geste stellt ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe "Du bist ein heil, du Nazi". Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt.

Frage der Abstammung spielt keine Rolle

Soweit der Kläger einwandte, dass eine solche Handlung für ihn "nur" als beleidigend und nicht rechtsradikal zu werten sei, da er türkischer Abstammung ist, und deshalb kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne, vermochte die Kammer dieser Ansicht nicht zu folgen. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.

Gericht:
Arbeitsgericht Hamburg, Urteil - 12 Ca 348/15

Schleswig-Holstein-Zeitung

Der Hamburger NS-Forscher Hans-Peter de Lorent hat nun entdeckt: Hitler hatte einen Halbbruder. Der lebte zuletzt in Hamburg und ließ dort seinen Namen ändern.
Hamburg im Oktober 1945: Der Zweite Weltkrieg ist vorbei, die Schreckensherrschaft des Führers ist beendet. Für einen Mann geht sie jedoch weiter. Alois Hitler, ehemaliger Berliner Kaufmann, der seit Kurzem in Hamburg Fuhlsbüttel lebt, ist gezeichnet. Sein Name macht ihn zum Feind. Er wendet sich deshalb mit einem Brief an die Hamburger Polizei: „Ich bin der Stiefbruder von Adolf Hitler“, steht darin, „mit diesem Schreiben bitte ich den Herrn Oberst und Kommandeur der Polizei Hamburg, meinen Familiennamen Hitler in Hiller umändern zu wollen.“
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