bnr.de,
Wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft jetzt Anklage gegen fünf Personen im Alter zwischen 28 und 63 Jahren erhoben. Als Betreiber des extrem rechten Internetportals „Altermedia“ sollen sie volksverhetzende Äußerungen verbreitet haben. Eine 48-jährige Frau, ein 28 Jahre alter Mann und eine weitere bislang unbekannte Person gelten der Behörde als Rädelsführer, die drei weiteren Beschuldigten als Mitglieder der Vereinigung.
neues deutschland, Robert D. Meyer
Björn Höcke weiß sich zu inszenieren. Er beherrscht das mediale Wechselspiel zwischen Zurückhaltung und kalkulierter Stimmungsmache. Noch Ende Dezember gab sich Thüringens AfD-Chef bei einer rechten Gedenkveranstaltung für die Opfer des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz als Politiker, der sich in tiefer Trauer um die Toten zeigt.
junge Welt
(…) Diese Entscheidung stellt eine vertane Chance zur Unterbindung rechtsextremer Propaganda und Hetze, zugleich aber eine Herausforderung der streitbaren Demokratie dar. (…)
Zum Karlsruher Urteilsspruch erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose: »Die NPD hat bei Landtagswahlen und bei der letzten Bundestagswahl massiv gegen Sinti und Roma gehetzt. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert inkonsequent, wenn einerseits die NPD als verfassungsfeindliche und rassistische Partei benannt wird, dann aber wegen zu geringer Wirksamkeit nicht verboten werden müsse.
Sinti und Roma gehören zum Feindbild der NPD. Zur Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaates wäre eine Absage an die rechtsextreme Blut- und Boden-Ideologie durch ein Verbot sehr wichtig gewesen.« Auch wenn das Gericht bei der NPD keine Aussicht sehe, künftig wieder politisch erfolgreicher und schlagkräftiger zu werden, stelle sich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen für den Zentralrat die Frage, inwieweit die menschenverachtende Propaganda der NPD weiter aus Steuermitteln finanziert werde.
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