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Freiheit für Nazischläger

von erk

Am 21. Oktober wurden drei junge Neonazis in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Hamburg zu Haftstrafen zwischen neun und zwölf Monaten verurteilt, zwei wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatten im Mai 2007 einen Ghanaer aus rassistischen Motiven verprügelt und durch die Straßen von Barmbek gehetzt. Die Täter hatten sich vermummt, einer war mit sog. Quarzhandschuhen ausgerüstet und der Angriff erfolgte ohne Vorwarnung oder vorausgehende Provokationen. Das Opfer konnte zunächst unter Todesangst fliehen. Nachdem - trotz Hilferufen und befahrener Straßen - niemand dem Ghanaer zu Hilfe kam, konnte später ein mutiger Nachbar den jüngsten Täter, Johannes D. (19), festhalten. Die anderen wurden später von der Polizei gestellt.

Schon im ersten Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg, kam jetzt heraus, dass wohl alle aus der organisierten Neonaziszene kommen. Neben Rechtsanwalt Esche aus Hamburg, übernahmen mit Klaus Kunze (Ex-REP) und Wolfram Narath (Ex-Kader der verbotenen Wiking-Jugend) zwei einschlägig bekannte Nazi-Anwälte die Verteidigung. Bei Narath gab es während des Berufungsprozesses eine Hausdurchsuchung im Rahmen der bundesweiten Razzien gegen die „Heimattreue Deutsche Jugend“. Die Polizei soll bei Narath ein Geheimarchiv sichergestellt haben, welches belegt, dass die HDJ Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend ist.

Auch die Angeklagten selbst waren in der Vergangenheit schon auffällig geworden. Gymnasiast Duda hatte an Nazi-Schulungen teilgenommen und kommt aus der neofaschistischen „Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg. “ Zum Tatzeitpunkt war er Mitglied der NPD, im Sommer 2007 wurde er als Schatzmeister der NPD im Kreisverband Eimsbüttel angegeben.

Oliver Ö. (26) soll kurz nach der rassistischen Hetzjagd für Hakenkreuz-Schmierereien in Barmbek verantwortlich gewesen sein. Die Bildzeitung präsentierte sein Foto als Täter – allerdings mit der falschen Anschuldigung als linker G8-Gegner!

In der ersten Instanz wurden alle Neonazis zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt.

Bei Ölschlägel wurde die Berufung jetzt nicht zugelassen, er bekam unter Einbeziehung einer weiteren Straftat ein Jahr ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Duda und Philip Christian S. (25) kamen mit 9 bzw. 11 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung fast ungeschoren davon.