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Der „Flügel“ heißt jetzt AfD

Im Schatten der Corona-Krise gibt es nur noch wenig andere Nachrichtenthemen. Eines davon ist in den letzten Wochen „Repression gegen Rechts“. Beim Prozeß gegen die Gruppe „Revolution Chemnitz“ wurden Gefängnisstrafen verhängt. Die Reichsbürger-Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ wurde verboten. Und als drittes erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ in der AfD am 12.3. zu einem „rechtsextremen“ Beobachtungsfall. Die Behörde hat damit nach jahrelangem Zögern auch erkannt was wir schon lange wissen. Dieser Vorgang verschärfte den innerparteilichen Machtkampf. Höcke und Kalbitz versuchten einerseits die Vorwürfe zu entkräften, ereiferten sich andererseits gegen ihre innerparteilichen Kritiker, die man, so Höcke, aus der Partei „ausschwitzen“ müsse. Meuthen wiederum forderte bis Ende April die Selbstauflösung des Flügels, einem Ansinnen dem der Bundesvorstand mit einer Gegenstimme folgte. Am folgenden Tag erklärte Höcke tatsächlich die Auflösung des Flügels, ohne dass es dazu eine Versammlung gegeben hätte. Höcke fand letztlich eine Interpretation für den Vorgang, mit dem er sich wieder Handlungsmacht zuspricht. Der Flügel habe seine Aufgabe erfüllt die AfD daran zu hindern im Mainstream zu versacken. „Nun brauchen wir einen Impuls, der über den Flügel hinauswirkt…“ wird er in Sezession zitiert.

Was bedeutet das alles?

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