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Geheimdienstbefugnisse in Hamburg

Wenige Wochen vor der Hamburger Bürgerschaftswahl hat das Parlament der Hansestadt am Mittwoch ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Behörde ausweitet. Künftig darf der Verfassungsschutz (VS) Daten von Minderjährigen ab zwölf Jahren erheben. Unter bestimmten Bedingungen darf er seine Informationen auch an öffentliche Institutionen wie Schulen oder nichtöffentliche wie Sportvereine weitergeben.

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