Erst musste er die Fraktion verlassen, jetzt hat die AfD ihren umstrittenen Hamburger Abgeordneten Ludwig Flocken auch aus der Partei ausgeschlossen. Das hat das Bundesschiedsgericht jetzt beschlossen. Schon bei der Sitzung der Bürgerschaft am Mittwoch war Flocken, der immer durch fremdenfeindliche Reden im Parlament aufgefallen war, kein Mitglied der AfD mehr.
Fast ein Jahr hat das Parteiausschlussverfahren auf Bundesebene gedauert, das die ehemaligen Fraktionskollegen des 56-Jährigen angestoßen hatten. Dementsprechend erleichtert äußerten sich die beiden AfD-Fraktionsvorsitzenden in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wir begrüßen das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichtes“, sagte Alexander Wolff. Flocken habe „mehrfach massiv Fraktion und Partei geschadet“.
Es sei gut, dass das Urteil nun „endlich gefällt wurde“, befand Jörn Kruse, der sich ganz offen eine schnellere Entscheidung gewünscht hätte, aber Verständnis für das Schiedsgericht zeigte. „Es gibt hohe Hürden bei Parteiausschlussverfahren, deshalb dauerte das Verfahren so lange“, sagte Kruse. Die Fraktion jedenfalls sehe sich damit in ihrem Kurs bestätigt.
Der lange Weg zum Parteiausschluss
Schon im Frühjahr 2016 hatten die ehemaligen Fraktionskollegen von Flocken das erste Mal versucht, ihren Parteifreund aus der AfD ausschließen zu lassen. Auslöser waren mehrere unabgesprochene Kleine Anfragen an den Senat, die von den Parteikollegen als fremdenfeindlich bewertet wurden. Er verließ darauf im Februar die Fraktion.