taz-hamburg, Sven-Michael Veit
 
Hamburgs AfD schließt den umstrittenen Abgeordneten Ludwig Flocken nicht aus der Partei aus. In die Fraktion zurückkehren darf er aber auch nicht
Der fraktionslose Bürgerschaftsabgeordnete Ludwig Flocken wird nicht aus der Hamburger AfD ausgeschlossen. Das hat jetzt das Landesschiedsgericht der Partei entschieden. Zugleich bestätigte es aber seine Einschätzung, Flocken habe „mit seinem Verhalten das Ansehen der AfD geschädigt“. Deshalb werde es dem 55-Jährigen untersagt, „in den nächsten neun Monaten ein Parteiamt zu bekleiden“, heißt es in einer Mitteilung der AfD.
Ein Sprecher erklärte am Donnerstag auf Anfrage der taz, eine Begründung werde erst mitgeteilt, wenn die Entscheidung rechtskräftig sei. Denn gegen das „sehr umfängliche“ Urteil des Landesschiedsgerichts könnten beide Seiten, Flocken und der Parteivorstand, Berufung einlegen. Eine Rückkehr in die Bürgerschaftsfraktion der AfD stehe aber nicht zur Debatte, so der Sprecher: „Die Fraktion ist einstimmig der Auffassung, dass sich am Status quo nichts ändert.“