taz-nord, Katharina Schipkowski
Nach zehn erfolglosen Versuchen, in die Härtefallkommission zu kommen, klagt die AfD-Fraktion vorm Verfassungsgericht - wegen „Diskriminierung“.
HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) macht wahr, was sie schon lange angedroht hatte: Vergangene Woche hat die Fraktion eine Klage beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht, weil noch immer keiner ihrer Abgeordneten als Mitglied der Härtefallkommission zugelassen ist. Seit April versucht die Fraktion vergeblich, einen Abgeordneten in das parlamentarische Gremium zu schicken, das über den Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen für bereits abgelehnte Asylsuchende entscheidet.
In zehn Versuchen ist die AfD damit bisher gescheitert. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen weigerten sich konsequent, den jeweiligen Kandidaten in einer Wahl zu bestätigen. Zwar hat jede Fraktion der Bürgerschaft das Recht, eine VertreterIn und zwei StellvertreterInnen für das parlamentarische Gremium zu benennen. Allerdings scheinen die Abgeordneten der anderen Fraktionen die Rechten bei Entscheidungen über die Härtefälle nicht einbeziehen zu wollen. Sie berufen sich auf die Freiheit, nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
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Wegen Härtefallkommission: AfD sucht Rechts-Streit
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