taz-nord, Sven-Michael Veit
Die AfD in der Hamburger Bürgerschaft will vor dem Verfassungsgericht klagen, weil ihre Abgeordneten keinen Platz in der Härtefallkommission bekommen.
Die Niederlage droht zweistellig zu werden: Bereits neun Mal ist die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft bei dem Versuch gescheitert, Vertreter in die Härtefallkommission des Parlaments zu entsenden. Deshalb will sie nun Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben. Das erklärte der Rechtsanwalt und AfD-Abgeordnete Alexander Wolf am Donnerstag auf Anfrage der taz. Offiziell müsse die Fraktion darüber noch beschließen, „aber es geht in diese Richtung“, so Wolf.
„Wir sind eine demokratisch gewählte Partei“, hatte Fraktionschef Jörn Kruse bereits vor Wochen klargestellt, „und haben deshalb einen Anspruch auf einen Platz in dieser Kommission.“ Dabei handele es sich um „verfassungsrechtlich garantierte Minderheitenrechte“, unterstrich Wolf, und die dürfe die Mehrheit im Parlament nicht nach Belieben missachten.
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