publikative.org, Hajo Funke und Lutz Bucklitsch
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages arbeitet seit einem Jahr an der Aufklärung rund um die Taten des “Nationalsozialistischen Untergrundes”. Doch es sind bei weitem noch nicht alle Fragen geklärt. Ob ein wirkliches Aufklärungsbedürfnis besteht, wird sich zeigen: Einige offene Fragen an den Untersuchungsausschuss, seine Obleute und die wahlkämpfenden Parteien.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung der NSU-Mordserie steht am Scheideweg. Er steht vor der Frage, ob er am Montag, dem 24. Juni, den von ihm eingeladenen V-Mannführer Öttinger der Verbindungsfrau Krokus öffentlich vernimmt – wie zuvor Herrn Meyer-Plath oder vor der rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg einknickt und ihn nur geheim vernimmt.
Anfang September, wenn er den Bericht vorlegt, steht er vor der Frage, ob sein Abschlussbericht (entsprechend dem Ende der Legislaturperiode) de facto ein Zwischenbericht ist, der den Wunsch nach sich ziehen muss, die Aufklärung in der nächsten Legislaturperiode durch einen neu eingesetzten Untersuchungsausschuss erfolgreich zu beenden. Ja, der Untersuchungsausschuss hat im ersten Jahr vorzügliche Arbeit geleistet – aber er hat entscheidende Dinge bisher vor allem angesichts des Widerstands von Teilen der Exekutive aus Bund und Ländern nicht aufgeklärt. Unter anderem: