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LINKE fordert: Neonazis entwaffnen!

PM Linksfraktion Hamburg

Vor über zwei Wochen ließ die Bremer Innenbehörde die Wohnungen von sechs bekannten Neonazis durchsuchen. Dabei wurden rund 20 Waffen sichergestellt, für die die Betroffenen eine Waffenerlaubnis hatten. Tatsächlich ermöglicht das Waffengesetz, Neonazis und anderen der extremen Rechten zuzuordnenden Personen die Erlaubnis zum Führen von Waffen aufgrund von "Unzuverlässigkeit" zu entziehen.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider teilte der Senat unter Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.9.2009 (Az: 6C29/08) mit, es sei "von der regelhaften Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit sowohl bei individueller als auch bei kollektiver verfassungsfeindlicher Betätigung auszugehen".

Auf die Frage, wie viele bekannte Neonazis und andere Personen der extremen Rechten in Hamburg einen Waffenschein besitzen, blieb der Senat jedoch die Antwort schuldig, es gebe derzeit "noch keine vollständige Übersicht". 

Dazu erklärt Christiane Schneider: "Schon die Tatsache, dass Neonazis überhaupt die Erlaubnis zum Führen von Waffen haben, ist angesichts der langen Reihe der von der extrem rechten Szene verübten Gewalttaten ein Skandal. Ein noch größerer Skandal ist, dass trotz eindeutiger Rechtslage weder der schwarz-grüne noch bisher der SPD-Senat gehandelt haben. Der Senat muss endlich seine Zurückhaltung aufgeben und die Neonazis entwaffnen, eher heute als morgen."

Weiter kritisiert die innenpolitische Sprecherin, dass der Senat über Waffenfunde bei Neonazis und anderen Personen der extremen Rechten keine Angaben macht: "Der Bund gab kürzlich die Auskunft über 811 Waffenfunde aus dem Bereich der PMK-rechts allein für die Jahre 2009 und 2010. Für Niedersachsen nannte vor einigen Tagen der dortige Innenminister die Zahl von 120 Waffenfunden innerhalb von fünf Jahre. Der Hamburger schwarz-grüne Senat gab im Jahr 2009 für 2007 und 2008 die Zahl von 12 Waffenfunden im Bereich der PMK-Rechts an (Drs. 19/2863). Doch seither erfasst man die Daten nicht mehr?! Sollte das wirklich zutreffen, dann legt die Innenbehörde eine unverantwortliche Sorglosigkeit gegenüber der extrem rechten und Neonazi-Szene und ihrer Gewaltbereitschaft bzw. Gewalttätigkeit an den Tag."

Hintergrund:
Das Waffengesetz sieht seit dem Jahr 2002 in § 5 Abs. 2 Nr. 3 vor, dass Personen die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen in der Regel nicht besitzen, "die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind".
Quelle