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Nazimagazin "Zuerst!" – das Allerletzte am Kiosk

Presseerklärung des Hamburger Bündnis gegen Rechts

 Erfolgreiche Aktion gegen "Zuerst!" am Kiosk im Dammtorbahnhof

Mehrere AktivistInnen des 'Hamburger Bündnis gegen Rechts' besuchten am 22.07.2010 den "K presse + buch-Kiosk" im Dammtorbahnhof, um gegen den Verkauf des rechtsextremen Monatsmagazins "Zuerst!" zu protestieren. Das Magazin "Zuerst!" tritt den Versuch an, Rassismus, Nationalismus und antisemitische Verschwörungstheorien im unverfänglichen modernen Format eines Nachrichtenmagazins am Kiosk zu präsentieren. Der Verleger Munier hat in der organisierten neofaschistischen Szene - mit eindeutigen Verflechtungen seiner redaktionellen Mitarbeiter in das Netz extrem rechter Publikationen (u. a. „Nation und Europa“)- eine exponierte Position.

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Zunächst wurde der diensthabende Verkäufer über unser Ansinnen informiert, "Zuerst!" aus dem Angebot zu nehmen. Nach seinem Hinweis darauf, dass die "BHG Bahnhofs-Handels-Vertriebs GmbH" dies bedauerlicherweise nicht erlaube, informierten ihn zwei Aktivistinnen über bereits praktizierte Möglichkeiten Nazipresse aus dem öffentlichen Verkauf heraus zu nehmen. Bei der anschließenden Verteilung der Flyer an Kund_innen des Kiosk und Nutzer_innen des Bahnhofs zeigte sich, dass sie dem Verkauf von brauner Propaganda nicht zustimmen.

Ruth Stiasny-Seligmann vom Hamburger Bündnis gegen Rechts erklärte: "Ein dauerhafter Massenvertrieb der Zeitschrift „Zuerst!“ ist ein gefährliches Einfallstor für Rassismus und Antisemitismus am Kiosk! Das ist Forum für etablierte und Rechtsextreme. Vertreiber und Verkäufer von Nazipresse tragen Verantwortung für die Verbreitung. Sie sollten mithelfen, solche Machwerke aus dem Verkauf zu drängen." – Zustimmung für den Protest kam von einer empörten Passantin: "Mit so etwas Geld zu verdienen, gehört sich einfach nicht!"

Nach etwa einer halben Stunde bemühte sich die Bahnpolizei erfolglos, die Verteilaktion mit dem Hinweis zu unterbinden, dass ein Verteilen im Bahnhof (Privatbesitz) verboten sei. Hier half ein Verweis auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von Januar 2011, wonach Flughäfen und Bahnhöfe mittlerweile auch zum öffentlichen Raum gezählt werden können. Nachdem die Bahnpolizei die geltende Rechtsprechung schließlich auch ergoogelt hatte, konnte die Flugblattaktion unbehelligt weitergeführt und abgeschlossen werden.

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