Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE
Die Fraktion DIE LINKE hat mit einer Kleinen Anfrage die Hintergründe der Nazi-Kundgebung am
29.1.2001 in Harburg ans Licht gebracht: als Versammlungsleiter soll der wegen Volksverhetzung mehrfach strafrechtlich verurteilte Neonazi Thomas Wulff von der NPD fungieren. In der Antwort des Senats werden sechs Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 1989 bis 2010 genannt (Drs. 19/8477). Demnach wurde der Neonazi Thomas Wulff mehrfach rechtskräftig wegen „Volksverhetzung in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Zuletzt im Jahre 2010 vom Amtsgericht Passau wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Wulff hatte bei der Beerdigung eines Nazis eine Hakenkreuzfahne in das Grab gelegt. Die Staatsanwaltschaft ließ zwei Tage später das Grab öffnen, die Hakenkreuzfahne entfernen und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Wulff ein. Bereits 1997 wurde Wulff vom Amtsgericht Hamburg zu einer „Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ rechtskräftig verurteilt. Dazu erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Die Innenbehörde verharmlost die Neonazi-Propaganda der NPD. Trotz der rechtskräftigen Verurteilungen von Wulff wegen neonazistischer Propagandadelikte will die Innenbehörde im Vorwege der Neonazi-Kundgebung keine Konsequenzen ziehen und akzeptiert einen berüchtigten Neonazis als Versammlungsleiter und Redner auf einer Kundgebung der NPD Hamburg.“
DIE LINKE fordert den Innensenator deshalb auf, die Neonazi-Kundgebung unverzüglich zu verbieten. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetzes in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB. Gemäß § 130 Abs. 4 StGB wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Die Nazis drohen mit dem Tenor ihrer Kundgebung öffentlich mit Migranten „kurzen Prozess“ machen zu wollen. Dieser Begriff ist in Deutschland untrennbar mit der nationalsozialistischen Gewaltund Willkürherrschaft verbunden. Er wurde beispielsweise von NS-Verbrechern wie Joseph Goebbels verwendet, der etwa 1932 Erich Mühsam als „jüdischen Wühler“ bezeichnete, mit dem man „kurzen Prozeß machen“ werde. Im Tagebuch von Goebbels findet sich im Juli 1940 folgende Formulierung: „Wir (d.h. Hitler und Goebbels) besprechen noch vielerlei: Dass man Gewohnheitsverbrecher vor dem Verbrechen und nicht danach unschädlich machen soll. Dass das unsere Juristen niemals verstehen werden. Dass die Juden auch dazu gehören und man mit ihnen kurzen Prozess machen
muss.“
Es ist ein innenpolitischer Skandal, dass die Nazis zwischen dem Holocaust-Gedenktag und dem Tag der Machtübertragung auf Hitler ohne jegliche staatliche Intervention den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stören dürfen, indem sie die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen, verherrlichen und rechtfertigen.
Rechtsextremistische Gewalttaten in Hamburg im Jahr 2010
Ausweislich der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der LINKEN wurden im Jahr 2010 in Hamburg 313 Straftaten im Bereich Rechtsextremismus vom Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasst und dem Bundeskriminalamt übermittelt. In der Anlage zu der Antwort werden exemplarisch anhand der vorhandenen Akten 21 Fälle „rechtsextremistischer Gewaltdelikte“ benannt, die die Tathergänge, die Tatorte sowie die Verfahrens- stände dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat hierfür auf der Basis der für das Jahr 2010 übermittelten polizeilichen Aktenzeichen rechtsextremistischer Gewalttaten eine Auswertung der von der Polizei der Staatsanwaltschaft bereits vorgelegten Akten per Hand vorgenommen.
(Anlage 1 zur Drs. 19/8477)
Protestkundgebung gegen Nazi-Aufmarsch in Harburg am 29.1.2011
DIE LINKE ruft alle Menschen in Hamburg und Harburg auf, sich an der Protest-Kundgebung des Hamburger Bündnisses gegen Rechts am Samstag, den 29.1.2011 in Harburg vor der Kreuzung Moorstr./Wilstorfer Str. von 10.00 bis 14.00 Uhr zu beteiligen. Als RednerInnen auf der Kundgebung des Hamburger Bündnis gegen Rechts werden Esther Bejarano (Auschwitz-Komitee Hamburg), Traute Springer-Yakar (Vereinigung Verfolgter des Naziregimes-BdA), Karl Heinz Weiss (Rom und Cinti Union e.V.), Michael Nüssen (Liberale Jüdische Gemeinde), Daniel Abdin (Schura), Cornelia Ganten-Lange (Rechtsanwältin), Rolf Becker (Schauspieler), Fanny Dethloff
(Flüchtlingsbeauftragte der Nordelb. Ev.-Luth. Kirche), Jürgen Bollmann (Propst der Nordelb. Ev.-Luth. Kirche), Hermann Hardt (Flüchtlingsrat Hamburg), Dirk Hauer (Diakonie Hamburg), Wolfgang Rose (Landesbezirksleiter ver.di Hamburg), Thomas Bredow (DGB Hamburg-Harburg), Inka Damerau (SPD-Landesvorstand), Antje Möller (GAL-Fraktion), Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) sowie VertreterInnen von Avanti, Antifa Bergedorf, DIDF, Libertäre Harburg, Ramazan Avci Initiative und der Initiative Gedenken in Harburg sprechen.
Für Rückfragen steht Ihnen Bela Rogalla, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Christiane Schneider,
unter Tel. 0170 288 65 07 zur Verfügung.