Hamburger Abendblatt

Berlin. Also doch: Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass Tausende von Neonazis morgen in Dresden durch die Stadt marschieren dürfen. Begründung: Ein "polizeilicher Notstand" liege nicht vor, die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine "nur" stationäre Kundgebung sei ein unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

Seit Jahren schon missbraucht die extreme Rechte den 13. Februar für ihre Zwecke: An diesem Tag jährt sich der Beginn der Bombenangriffe auf Dresden zum 65. Mal.

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