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Geldstrafe für Neonazi

Mopo, von Stephanie Lamprecht

Weil er einen Schüler (15) zusammengetreten hat, muss der 22-jährige Neonazi Christopher D. (Foto) eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á acht Euro wegen Körperverletzung zahlen.

Außerdem muss der Rechtsradikale seinem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das Urteil des Amtsgerichts Barmbek.

Hintergrund der Attacke vom 26. April 2009 war ein zufälliges Treffen im Stadtpark zwischen dem Angeklagten und einem Aussteiger (21) aus der rechten Szene. Unter Polizeischutz sagte dieser gegen seinen Ex-Kameraden aus: Er habe sich durch Christopher D. und dessen Begleiter bedroht gefühlt und mehrere seiner neuen Freunde aus dem linken Spektrum angerufen.

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