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Informationsfreiheitsgesetz von der Innenbehörde ausgehebelt

Pressemitteilung der LINKEN

Innenbehörde verhindert die Auskunft des Bezirksamts Wandsbek über Informationsstände der NPD mit der Begründung die innere Sicherheit sei erheblich gefährdet.
 
Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Christiane Schneider, innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, dargelegt, dass die Auskunft von Bezirksämtern über Zeit, Ort und Dauer von Informationsständen der NPD die innere Sicherheit erheblich beeinträchtigen kann (Drs. 19/4175). Hintergrund ist die Ablehnung eines Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz dur
ch das Bezirksamt Wandsbek mit dem Hinweis auf § 8 HambIFG. Der Bürger wollte wissen, welche Informationsstände der NPD in Wandsbek vom Bezirksamt genehmigt wurden.
 
Wörtlich heißt es in der Antwort des CDU-GAL-Senats: "Nach Auffassung der zuständigen Behörde kann eine umfassende Auskunftserteilung die innere Sicherheit gefährden. Sie kann zu einer erhöhten Mobilisierung auch von möglichen Störern und damit zu einer Zunahme von Störaktionen an den Informationsständen führen. Dabei können auch Gesundheitsgefahren für Beteiligte und Unbeteiligte durch körperliche Attacken nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit hat es bereits entsprechende Vorfälle mit Verletzten gegeben."


Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt:
 
"Der Senat verdreht bewusst die Tatsachen: Anstatt die Zivilcourage von Menschen, die engagiert gegen die antisemitische und rassistische Propaganda der NPD protestieren, zu würdigen, ist der Senat der Auffassung, dass die Gefahr von antifaschistischen Bürgerinnen und Bürgern ausgeht. Anstatt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit - insbesondere bei Spontankundgebungen - der Gegendemonstranten zu achten und zu schützen, werden die Menschen, die Zivilcourage zeigen, als "Störer" diffamiert."
 
Das Informationsfreiheitsgesetz vom 17. Februar 2009 sollte die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und zugleich die Transparenz und Akzeptanz des Verwaltungshandelns erhöhen. Innensenator Ahlhaus und seine Behörde zeigen deutlich, was sie von diesem Gesetz halten und für wen sie politisch und juristisch Partei ergreifen: sie sind der Auffassung, dass die Auskunft über Zeit, Ort und Dauer eines NPD-Informationsstandes gemäß § 8 Nr. 1 HambIFG die "innere Sicherheit nicht unerheblich" gefährdet. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet unter Ahlhaus offensichtlicht nicht statt.
 
"Dieser skandalöse Fall rechtswidriger Auskunftsverweigerung zeigt deutlich, dass die Innenbehörde nicht einmal die juristischen Tatbestandsmerkmale des Gesetzes achtet und willkürlich "erhebliche Gefahren für die innere Sicherheit" konstruiert, um zivilgesellschaftlichen Protest gegen die neonazistische NPD zu unterbinden", erklärt Schneider abschließend.