HBgR Logo lang Bild

HBgR Logo lang Schrift

Anfrage an den Senat zu Neonazis bei der "Hamburger Burschenschaft Germania"

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider an den Senat vom 19.01.09
PDF-Datei hier

Betr.: Neonazis bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“

Nach Berichten des Hamburger Abendblattes und der taz-hamburg vom 17.1.2009 hat die „Hamburger Burschenschaft Germania“ zur ihrem diesjährigen „Reichsgründungskommers“ Dr. Björn Clemens zum Thema „Schicksalsfrage Geschichtsbewusstsein“ eingeladen. Dr. Clemens ist Rechtsanwalt aus Düsseldorf und referiert seit Jahren bei NPD und DVU. Als Mitglied im Bundesvorstand der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) war Clemens Organisator und Hauptredner des Neonazi-Aufmarsches in Dresden im Februar 2008, an dem über 5.000 Rechtsextremisten aus ganz Europa teilgenommen haben. Auf seiner Homepage www.bjoern-clemens.de verteidigt Dr. Clemens den von Jürgen Gansel (NPD) verwendeten Begriff des „Bomben-Holocaust“, der die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert, in dem er die Ermordung von sechs Millionen Juden mit den Opfern der alliierten Bombenangriffe auf Dresden gleichsetzt. Nach einem Bericht der renommierten Journalistin Andrea Röpke haben an dem Neonazi-Aufmarsch gegen den „Bomben-Holocaust“ in Dresden sowohl die NPD als auch neonazistische Kameradschaften aus der gesamten Bundesrepublik sowie militante sog. „Autonome Nationalisten“ gemeinsam mit Faschisten aus Dänemark, Tschechien, Niederlande, Großbritannien und Spanien demonstriert. Auch dieses Jahr soll sich der Neonazi-Aufmarsch am 14.2.2009 in Dresden wiederholen.


Auf der Homepage des Verfassungsschutzes wird unter dem Titel „Neue Rechte“ (http://www.hamburg.de/rechtsextremismus/231506/neue-rechte-artikel.html / Stand vom 19.1.2009) ausgeführt, dass „zwischen dem rechten Rand des demokratischen Spektrums und dem Rechtsextremismus (...) Schnittstellen (bestehen), die von den Verfassungsschutzbehörden nicht ignoriert werden. In diesen Grenzbereichen, zu denen die sog. intellektuelle (Neue) Rechte sowie einige Burschenschaften gehören, sind einzelne Rechtsextremisten aktiv, die diese Kontakte und Verbindungen fördern. Die Aktivitäten dieser Personen unterliegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz – allerdings ohne dass zugleich der gesamte organisatorische Zusammenhang als rechtsextremistisch betrachtet wird. Der Verfassungsschutz darf nur eindeutig extremistische Bestrebungen zielgerichtet beobachten. (...) Die heutigen intellektuellen Rechten lehnen wie ihre Vorläufer die offene pluralistische Gesellschaft ab und orientieren sich an völkischen und nationalen Idealen. Die Wirkung dieser intellektuellen Rechten als mögliches Verbindungs- oder Scharnierorgan zwischen rechtspopulistischen Strömungen in der demokratischen Gesellschaft und dem rechtsextremistischen Bereich wird häufig überschätzt. Denn mit ihrem taktischen Spagat finden diese Zirkel weder auf der demokratischen noch auf der extremistischen Seite sonderliche Beachtung.“

Im weiteren Verlauf des Artikels führ der Verfassungsschutzes aus: „Burschenschaften sind studentische Vereinigungen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen. Bei einigen vermischt sich rechtsextremistisches Gedankengut mit studentischer Brauchtumspflege zu einer insgesamt nationalistisch orientierten Gemeinschaft. Einzelne bekannte rechtsextremistische Aktivisten sind Mitglieder in Burschenschaften.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Handelt es sich bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“ nach Auffassung des Landesamtes für Verfassungsschutz um eine Organisation, die der „Neuen Rechten“ zugeordnet wird, weil sie eine „Schnittstelle“ „zwischen dem rechten Rand des demokratischen Spektrums und dem Rechtsextremismus“ fungiert? Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele Personen, die der Verfassungsschutz den Rechtsextremisten zuordnet, haben in den letzten fünf Jahren bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“ referiert?

3. Welche Personen, die der Verfassungsschutz den Rechtsextremisten zuordnet, haben in den letzten fünf Jahren bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“ referiert?

4. Wie viele Personen, die der Verfassungsschutz den Rechtsextremisten zuordnet, sind oder waren bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“ Mitglied?

5. Welche Personen, die der Verfassungsschutz den Rechtsextremisten zuordnet, sind oder waren bei der „Hamburger Burschenschaft Germania“ Mitglied?

6. Welche Veranstaltungen der „Hamburger Burschenschaft Germania“ wurden in den letzten fünf Jahren in rechtsextremistischen Zeitschriften angekündigt?

7. Richten sich die von der „Neuen Rechten“ propagierten „völkischen Ideale“ gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung? Wenn nein, warum nicht?

8. Auf der Internetseite www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird folgende Definition des Rechtsextremismus verwendet: „Der Rechtsextremismus lehnt das Prinzip der fundamentalen Freiheit und Gleichheit aller Menschen ab; er lässt sich am Besten als eine Anti-Ideologie beschreiben. Angestrebt wird eine politische Ordnung, in der sowohl für den Staat als auch für den Einzelnen die ethnische oder rassische Zugehörigkeit eines Menschen die größte Bedeutung hat und der alle anderen Interessen und Werte, auch Menschen- und Bürgerrechte, untergeordnet werden.“ Betont nicht gerade die „völkische“ Ideologie „die ethnische Zugehörigkeit“ und ordnet ihr „alle anderen Interessen und Werte“ unter und muss deshalb als rechtsextremistisch betrachtet werden? Wenn nein, warum nicht?

9. Inwiefern wird die „Wirkung dieser intellektuellen Rechten als mögliches Verbindungsoder Scharnierorgan zwischen rechtspopulistischen Strömungen in der demokratischenGesellschaft und dem rechtsextremistischen Bereich (...) häufig überschätzt“?