Polizei lehnt Rieger als Veranstaltungsleiter ab
Von Sascha Balasko 4. September 2009, Hamburger Abendblatt
Schlappe für Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger. Der 63-Jährige darf die für den 11. September angekündigte NPD-Demonstration nicht leiten.
Hamburg. "Die Versammlungsbehörde der Polizei hat ihn als Veranstaltungsleiter abgelehnt. Sie hält ihn für ungeeignet", bestätigte Ralf Meyer, Sprecher der Polizei, dem Abendblatt auf Nachfrage. Sogenannte Veranstaltungsleiter von Demonstrationen müssen laut Vorschrift Verfügungen der Polizei befolgen sowie auf die Teilnehmer einwirken können. In der Vergangenheit hatte Rieger dagegen verstoßen. Bei der Neonazi-Demo am 1. Mai 2008 hatte Rieger nach Ende des Marsches das Deutschlandlied angestimmt, anstatt die Veranstaltung aufzulösen. Damit hatte er die Anweisungen der Polizei ignoriert.
Auch die Vita des Rechtsextremisten lässt die Polizei Zweifel an seiner Eignung hegen, eine Demonstration ordnungsgemäß leiten zu können. Rieger wurde mehrfach rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.