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Aufruf
Demonstration am 03.11.2012 um 12 Uhr ab Hansaplatz Am 5. November 2011 wurde die bundesdeutsche Öffentlichkeit über das unfassbare Treiben eines „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) informiert. Diese Gruppe zog 13 Jahre lang, und von den Behörden angeblich unbemerkt, mordend und Bomben werfend durch die Republik und tötete zehn Menschen. Dutzende weiterer Menschen wurden durch ein Nagelbomben-Attentat verletzt. Bei den Opfern handelte es sich überwiegend um Menschen türkischer Herkunft. Unter den Opfern befand sich auch der in Hamburg-Bahrenfeld ansässige Kaufmann Süleyman Tasköprü, der am 27.06.2001 kaltblütig ermordet wurde. Dem folgte eine Welle der Empörung - und das nicht ohne Grund: Die Sicherheitsbehörden machten die Opfer des Nazi-Terrors selbst für ihren Tod verantwortlich, denn die Ermittlungen schlossen einen rassistischen Hintergrund aus und wurden in Richtung angeblicher krimineller Aktivitäten geführt. Die Medien nahmen dieses mit Bezeichnungen wie u.a. „Döner-Morde“ auf und beteiligten sich damit an der Diffamierung der Opfer als Kriminelle. Die Mitglieder des NSU kamen aus der Nazi-Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ und waren eng verstrickt mit der NPD, deren Jugendorganisation und dem verbotenen Musiknetzwerk „Blood and Honour“. Mit ihnen im Kontakt waren auch V-Leute des Verfassungsschutzes, so z.B. der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Tino Brandt, der durch den Thüringer Verfassungsschutz "geführt" wurde. Nach eigenen Angaben erhielt er 200.000 DM, die er in den Aufbau der NPD in Thüringen steckte. Lückenlose Aufklärung? Die auf Bundesebene sowie in einigen Bundesländern eingerichteten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse wurden in ihrer Arbeit behindert. Ausschussmitglied Wolfgang Bosbach (CDU): „Wer etwas weiß kommt nicht; wer kommt weiß nichts; und wer etwas weiß und kommt, sagt nichts“. Akten wurden geschreddert, Informationen zurückgehalten oder erst auf Druck veröffentlicht, Aussagegenehmigungen durch zuständige Ministerien verweigert. Viele Informationen kamen erst durch die Medien an die Öffentlichkeit. In deren Folge traten der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die Präsidenten der Landesämter aus Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück, der Präsident des thüringischen Landesamts wurde in den Ruhestand versetzt. Auch in Hessen, Niedersachsen und Bayern gab es scharfe Kritik an den Landesämtern. "Rassismus in der Mitte der Gesellschaft" Rassistische Einstellungen haben in der Bundesrepublik Kontinuität. Das Beispiel Thilo Sarrazin bedeutet hier nur die Spitze des Eisbergs. Theorien der Ungleichheit werden alltagstauglich gemacht, insbesondere durch die Medien. Darüber hinaus wird die „Mitte der Gesellschaft“ vom Handeln staatlicher Stellen beeinflusst. Wer Menschen, wie z.B. Flüchtlinge, in verschiedene Kategorien unterteilt, ihnen je nach Herkunft und Aufenthaltsstatus Menschen- und Bürgerrechte beschneidet oder vorenthält, der verschafft Rassisten und Faschisten die Legitimation für ihr Handeln. Verharmlosung des Neo-Faschismus hat Tradition Bis November 2011 verneinte der Verfassungsschutz die mögliche Existenz von terroristischen Nazi-Strukturen. Seit Anfang der 1990er Jahre kamen mehr als 180 Menschen aufgrund faschistischer Gewalt um. Sie wurden stets als Opfer von EinzeltäterInnen betrachtet. Die Verharmlosung rassistischer Gewalt hat historische Gründe. Der Verfassungsschutz wurde 1950 im Zuge des Kalten Krieges zwischen Ost und West als antikommunistischer Inlandsgeheimdienst gegründet. Für diese Aufgabe wurden viele erklärte AntikommunistInnen rekrutiert: ehemalige Nazis. Die zu diesem Zeitpunkt reaktivierte Totalitarismustheorie, die Gleichsetzung von Sozialismus und Faschismus, hat ihre innenpolitische Entsprechung in der Gleichsetzung von so genanntem Links- und Rechtsextremismus. In der Konsequenz also auch die Gleichsetzung von Nazis und ihren erklärten GegnerInnen. Aufgrund der personellen Kontinuität und des Klimas des Kalten Krieges waren tatsächlich aber immer nur Linke, oder solche, die man dafür hielt, im Fokus. Geheimdienst behindert Zivilgesellschaft Mit der Veröffentlichung seiner Berichte entscheidet der Verfassungsschutz faktisch über die Verfassungsmäßigkeit von Organisationen mit folgenschweren Konsequenzen, obwohl dies verfassungsrechtlich nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht. Von der Gemeinnützigkeit bis zur möglichen Inanspruchnahme von Mitteln aus öffentlich geförderten Programmen werden Initiativen, Vereine und Verbände durch diese Anmaßung des Geheimdienstes existentiell von diesem abhängig. Unser Ziel ... … ist eine solidarische Gesellschaft, in der Platz für alle Menschen ist, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sozialem Status oder Behinderungen. Wir stellen uns gegen rassistische Erklärungsmuster oder Ausgrenzungen, die gesellschaftlichen Konkurrenzverhältnissen entspringen. In diesem Sinne sind alle Menschen aufgefordert, sich aktiv einzumischen für eine soziale Umgestaltung und Demokratisierung der Gesellschaft, um den Faschisten den Nährboden zu entziehen. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen rassistischer Gewalt, insbesondere den von dem NSU Ermordeten und ihren Angehörigen.
Hamburger Bündnis gegen Rechts, 1.10.2012
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